Klasse A direkt / Klasse AU (unbeschränkt)
Krafträder(Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/ Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/ kg, bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung.
Dies gilt nicht, wenn Du bei der Erteilung der Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hast.
Beinhaltet A1,M Möglich ab 18/ 25 Jahre
Klasse A1
Leichtkrafträder - 80km/h Höchstgeschwindigkeit; nicht mehr als 125cm, nicht mehr als 11kW für 16 - 17jährige, ab 18 Jahren unbegrenzt. Beinhaltet die Klasse M.
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